Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma                        Grund GmbH

1. Preise und Preiserhöhungen

Die angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer und Maut, sollte diese anfallen. Eine nach Vertragsschluss erfolgte Erhöhung von Arbeitskosten, Materialkosten oder Umsatzsteuer wird in gleicher Höhe an den Kunden weiterberechnet.

2. Ausführung und Leistungsbeschreibung

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von dem Auftraggeber der Fa. Grund GmbH, nachstehend Auftragnehmer genannt, in Auftrag gegebenen Arbeiten, die zu den Leistungen gemäß Ziff. 2.1 gehören. 2.1 Die auszuführenden Arbeiten des Auftragnehmers umfassen, je nach erteiltem Umfang des Auftrages, das Ausführen von Baggerarbeiten, Transporte, Kranarbeiten, Garten- und Landschaftsbau, sowie den Winterdienst.

3. Angebot

Das Angebot und diesem zugehörenden Unterlagen sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, 4 Wochen ab Ausstellungsdatum gültig. Alle aufgeführten Kosten sind ca. Berechnungen, eine genaue Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten per Rapport. Bei Arbeiten, die im Stundenlohn ausgeführt werden, ist die im Angebot erfasste Anzahl der Stunden geschätzt, d.h. hier können je nach Gegebenheiten Mehrstunden anfallen. Im Rahmen der durchzuführenden Arbeiten erlauben wir uns, Abschlagsrechnungen gemessen an den Materiallieferungen und geleisteten Arbeiten zu stellen. Unsere Angebotspreise gelten bei Abbruch-Arbeiten von Fundamenten (z.B. Mauern, Garagen usw.) für normal übliche Dimensionen. Bei unerwartet höherem Aufwand erlauben wir uns, angemessene Nachforderungen zu stellen. Wasser und Strom werden uns vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sollten weitere Auslagen seitens der Gemeinde bzw. Stadt für die Lagerung von Baumaterialien im Straßenbereich entstehen, so sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Es besteht vor Beginn der Arbeiten eine Hinweispflicht des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer bezüglich Versorgungsleitungen, die nicht von offiziellen Versorgungs-unternehmen erfasst sind. Sämtliche technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Eine auch nur auszugsweise Verwendung dieser Unterlagen ohne Zustimmung des Anbieters macht schadenersatzpflichtig.

4. Leistungen und Lieferungen

Nur solche Leistungen und Lieferungen werden erbracht, die schriftlich vereinbart wurden. Die bestellten Arbeiten werden ausgeführt, wann und wie es die Witterung und daraus resultierender Arbeitsanfall gestatten bzw. erfordern. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

 

6. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungserteilung ohne Skonto- und Portoabzug zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens kann auch dieser geltend gemacht werden. Die Rechnung kann nur innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung schriftlich beanstandet werden. Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber bei Verzug mit seiner Zahlungspflicht eine Nachfrist von einer Woche setzen mit der Erklärung, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Nachfrist seine Leistungen einstelle und vom Vertrag zurücktrete. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten; der Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer behält sich eventuelle Preisänderungen vor. Im Fall der Preiserhöhung steht dem Auftraggeber das Recht zu, dieser innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Mitteilung durch den Auftragnehmer zu widersprechen. Andernfalls gilt die Preiserhöhung als genehmigt.

7. Gewährleistung

Mängelrügen sind unverzüglich an den Auftragnehmer zu richten. Liegt ein von dem Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, ist der Auftragnehmer zur kostenlosen Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist der Auftragnehmer auch verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Arbeitskosten zu tragen. Schlägt die Ersatzlieferung fehl oder ist der Auftragnehmer zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder die Kündigung des Vertrages zu verlangen. Natursteine können Einschließungen aufweisen und Betonsteine deren Oberfläche unter Verwendung von Naturstoffen hergestellt wurden, können Farbunterschiede aufweisen, daher übernehmen wir für diese keine Gewährleistung.

8. Haftung

Die Zufahrtswege zur Einsatzstelle, die Boden- und sonstigen Verhältnisse, sowie die Abstützflächen müssen gemäß der allgemeinen UVV BGV C22 §10 Abs. 1 i.V.m.DIN 1054 so beschaffen sein bzw. durch den Aufraggeber so ertüchtigt werden, dass eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages gewährleistet ist. Für nicht schuldhafte verursachte Schäden an der Zufahrt oder Sachbeschädigungen, sowie für Druckschäden übernehmen wir keine Haftung. Entstehen Kosten durch nicht frei geräumte Zufahrtswege etc. gehen  diese zu Lasten des Auftraggebers.

Eine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, erfolgt nicht. 

9. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache, sowie an den verwendeten Materialien bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu schützen.

10. Bild-, Video-, Tondokumente

Uns ist es grundsätzlich gestattet Bild-, Video- und Tondokumente von der Baumaßnahme anzufertigen und diese für Marketingzwecke einzusetzen. Wir sind dazu berechtigt jegliche Art von Werbung an der Baustelle zum Beispiel durch Bauzäune anzubringen.

 

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